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laufsoftware.de
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81829 münchen
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Internet: www.laufsoftware.de
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Udo Popp
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 208213451
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Udo Popp
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa. Laufsoftware.de
I. Allgemeines
1. Sämtliche Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
unter Zugrundelegen unserer Geschäftsbedingungen. Von diesen abweichende
Bedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit.
Sämtliche von unseren Geschäftsbedingungen und dem sonstigen
schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform, mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Abbedingung
der Schriftform ist nur schriftlich zulässig.
2. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Preise gelten, falls nicht
anders vereinbart, ausschließlich Fracht, Porto, Versicherung und
sonstigen Versandkosten.
II. Lieferung, Verpackung, Lieferfristen
1. Der Mindestauftragswert ist 29 EUR brutto (inkl. Mehrwertsteuer). Der
Verkäufer behält sich vor, bei geringerem Auftragswert einen
Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu berechnen.
2. Die Lieferung ohne Versicherung erfolgt auf Gefahr des Bestellers.
Sobald die Ware von dem Verkäufer ordnungsgemäß per DPD,
Bundespost, UPS oder anderen Beförderungsunternehmen sowie Speditionen
übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Käufer über.
Alle Waren werden deshalb vom Verkäufer transportversichert. Die
Kosten der Versicherung betragen ab einem Warenwerte von 500 EUR 3% des
Wertes und werden automatisch in der Rechnung berücksichtigt. Sollte
der Käufer diese Versicherung nicht wünschen, ist dieses schriftlich
bei der Bestellung anzugeben.
3. Der Versand wird auf einem dem Verkäufer am geeignetsten erscheinenden
Weg und in einer am passendsten erscheinenden Verpackung vorgenommen.
Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials ist eine
Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Sonderwünsche gehen zu
Lasten des Käufers. Die Verpackungskosten sind grundsätzlich
im Kaufpreis enthalten. Dagegen wird die Verpackung vom Verkäufer
bei großer, schwerer, nicht vom Hersteller verpackter Ware, gesondert
berechnet. Eine Haftung des Verkäufers für abgewiesene Schadenersatzansprüche
wegen unzureichender Verpackung ist ausgeschlossen.
4. Teillieferungen sind berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges
vereinbart worden ist.
5. Die Ware ist sofort nach Empfangnahme durch den Besteller oder seine
Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an
der Verpackung hat sich der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen
schriftlich bescheinigen zu lassen.
6. Der Verkäufer wird sich bemühen, die Lieferung unverzüglich
zu erfüllen. Nach Ablauf der vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist
wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von der Dauer der Lieferfrist,
längstens jedoch von 18 Tagen in Lauf gesetzt. Bei höherer Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen
unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu
erwartenden Vorsichtsmaßnahme nicht vermieden werden konnten -gleich,
ob beim Verkäufer, beim Lieferanten oder dritten Personen- wird die
Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung
in angemessener Weise verlängert, auch wenn derartige Ereignisse
während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse
im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die
Lieferung nachträglich unmöglich oder für den Verkäufer
unzumutbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
7. Ist die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgt und will der Käufer
vom Vertrag zurücktreten, so muß er dem Verkäufer eine
Nachlieferungsfrist von 3 Wochen setzen mit der Androhung, daß er
nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist
berechnet sich ab Zugang bei dem Verkäufer. Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
8. Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch den Verkäufer verschuldeter
Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
bei dem Verkäufer nicht vorliegen. Sollte die Lieferung dem Verkäufer
unmöglich sein, wird er von jeglicher Verpflichtung frei, soll jedoch
die Nichtlieferbarkeit dem Käufer umgehend mitteilen.
III. Gewährleistung
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ware oder
erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens
8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei dem Verkäufer eingehen.
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden,
wenn die Lieferung sofort geöffnet und auf offensichtliche Schäden
hin untersucht wird. Für den Fall einer Beschädigung oder des
Verlustes der Ware sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, alle
Unterlagen zu beschaffen, um einen Schadensnachweis zu ermöglichen,
unabhängig davon auf welcher Seite der Schadensersatzanspruch besteht.
2. Bei Vorliegen von Mängeln sowie Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes
eingetreten sind, ist der Verkäufer nur verpflichtet, seinem Willen
entsprechend Preisnachlaß zu gewähren, die Ware umzutauschen
oder zurückzunehmen oder Gewähr durch Instandsetzung oder Korrektur
des gelieferten Artikels zu leisten. Der Verkäufer ist von jeder
anderen oder weiteren Verpflichtung freigestellt. Fehlerhafte Artikel
sind auf Verlangen dem Verkäufer zurück zu senden. Ersetzte
Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Bei berechtigten
Beanstandungen vorstehender Art trägt der Verkäufer die Kosten
für den Rückversand einschließlich einer Transportversicherung.
Die Beanstandung muß innerhalb 8 Tagen nach Erhalt erfolgen. Mängel
oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße
Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten
Zubehörs oder Änderung der Originalteile durch den Besteller
oder von dem Verkäufer nicht beauftragter Dritter zurückzuführen
sind oder natürliche Abnutzung, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
3. Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen
Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler
oder aus unerlaubter Handlung gegen den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen
sind ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Schadenersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
sind ausgeschlossen, es sei denn, die Zusicherung umfaßte die Vermeidung
von Mangelfolgeschäden. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann
vor, wenn dem Besteller gegenüber diese Eigenschaftszusicherung schriftlich
abgegeben wurde.
4. Der Verkäufer gibt auf alle Geräte und Waren (außer
Verschleißteilen und gebrauchtem Gerät) Garantie. Die Garantiezeit
beträgt 6 Monate. Eine Garantieerklärung des Herstellers, die
weitergehend ist als diejenige des Verkäufers, ist für diesen
nicht bindend, wird aber nach Möglichkeit weitergegeben. Innerhalb
dieser Garantiezeit trägt der Verkäufer die Kosten für
die Ersatzteile und die zur Reparatur erforderliche Arbeitszeit. Der Käufer
ist verpflichtet, die Kosten für den Rückversand an den Verkäufer
zu übernehmen. Die Kosten der erneuten Absendung an den Käufer
nebst Versicherung trägt der Verkäufer. Nach mehreren erfolglosen
Reparaturen, die nach vorstehender Regelung erfolgt sind, hat der Käufer
das Recht auf Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Kaufes
(Wandelung). Der Käufer kann außer den Garantieansprüchen,
die vorstehend geregelt sind, weitere Ansprüche nicht geltend machen.
Insbesondere sind Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden
ausgeschlossen.
IV. Schadenersatz
1. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der
gelieferten Ware beschränkt.
2. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Verkäufer
oder seinen Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten,
aus Verschulden bei
Vertragsschluß oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
V. Warenrücknahme
1. Gelieferte Ware wird nur zurückgenommen, wenn dieses vorher vereinbart
wurde, die Ware und die Originalverpackung sich in einwandfreiem Zustand
befinden und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz
des Verkäufers erfolgt. Bei ohne Einverständnis zurückgesandter
Ware behält sich der Verkäufer vor, die Annahme zu verweigern.
Bei Waren, die auf speziellen Wunsch des Bestellers gefertigt oder weil
nicht lagerüblich speziell bestellt wurden, ist eine Rückgabe
ausgeschlossen.
2. Für zurückgegebene oder aufgrund des Eigentumsvorbehalts
zurückgenommene Ware wird der Zeitwert unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr
gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht aufgrund einer berechtigten
Reklamation erfolgte.
3. Ist ein Rückgaberecht vereinbart, so übernimmt der Käufer
die Kosten für den Hin- und Rückversand.
VI. Preise
Die Preise für Endverbraucher sind freibleibend und verstehen sich
inkl. der z.Zt. gültigen Mehrwertsteuer.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen sowie
bis zur Begleichung eines zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrent-Saldo
bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware
vom Käufer veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt
seine Kaufpreisforderung gegen seine Abnehmer, die er auf Anforderung
bekanntzugeben hat, dem Verkäufer in voller Höhe ab.
2. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
3. Der Eigentumsvorbehalt bleibt ferner bestehen, wenn einzelnen Forderungen
in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen
und anerkannt ist. Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung
zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben; er verarbeitet für den
Verkäufer. Die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung der Forderung
des Vorbehaltes des Verkäufers. Bei Verarbeitung mit fremden, nicht
dem Käufer gehörenden Waren durch den Käufer wird der Verkäufer
Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes seiner
Waren zu den fremden verarbeiteten. Der Käufer hat das ihm zustehende
bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten,
bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Käufers
aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer
abgetreten. Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem
Weiterverkauf einzubeziehen. Auf Verlangen des Verkäufers hat ihm
der Schuldner die abgetretenen Forderung mitzuteilen.
VIII. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Die Zahlung hat zu erfolgen in barem Geld, Scheck- Bank-, Postbanküberweisung
oder Kreditkartenzahlung. Nach Möglichkeit wird aus abwicklungstechnischen
Gründen nur per Nachnahme oder Kreditkartenzahlung ausgeliefert.
Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener
Frist geleistet wird, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Verzugszinsen werden in gesetzlich zulässiger Höhe berechnet.
3. Kommt der Besteller mit der Bezahlung in Verzug oder werden Umstände
bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen
(z.B. Nichteinlösung von Schecks), werden sämtliche Forderungen
sofort fällig. Der Verkäufer ist dann berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Ferner ist der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware wieder in Besitz zu nehmen, ohne daß damit von dem Recht, von
dem Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird.
4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen
sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich
anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
IX. Sonstiges
1. Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund - nicht
zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
2. Bestellerbedingungen, auch soweit sie mitgeteilt worden sind, gelten
nur, wenn und soweit sie ausdrücklich vom Verkäufer schriftlich
bestätigt worden sind.
3. Die Ausfuhr der Waren ist genehmigungspflichtig und unterliegt dem
deutschen Außenhandelsrecht.
4. Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Personenbezogenen
Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei dem Verkäufer
verarbeitet.
1. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der
gelieferten Ware beschränkt.
5. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
getrennt zu lagern und Bevollmächtigten des Verkäufers die Besichtigung
und angemessene Prüfung der Bestände zu gestatten und die Ware
dem Verkäufer bzw. seinem Bevollmächtigten auf dessen Verlagen
unverzüglich herauszugeben, wenn nach Ansicht des Verkäufers
auch nach Vertragsabschluß die Kreditverhältnisse des Verkäufers
für eine Kreditgewährung nicht geeignet erscheinen.
1. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Wert der
gelieferten Ware beschränkt.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis
ist München als Geschäftssitz des Verkäufers.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis
- auch bei Rücktritt - ist, soweit zulässig, das für den
Verkäufer zuständige Amtsgericht München, ohne Rücksicht
auf den Streitwert. Dem Verkäufer ist es unbenommen, das für
ihn zuständige Landgericht München anzurufen.
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